In der Integrativen Gruppe werden 18 Kinder betreut, davon 4 mit erhöhtem Förderbedarf. Hier arbeitet neben den 2 Erzieherinnen eine Heilpädagogin, die die heilpädagogischer Förderbelange plant und in Absprache durchführt.
Hinter dem Begriff „erhöhter Förderbedarf“ verbergen sich verschiedene Entwicklungsbesonderheiten: Das Spektrum reicht von emotionalen, sozialen, sprachlichen, motorischen oder kognitiven Entwicklungsverzögerungen über Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS/ADS) bis hin zu körperlichen Handicaps und Mehrfachbehinderungen.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Inklusion. Der Alltag wird so ausgerichtet, dass die förderbedürftigen Kinder gemeinsam im Tun mit den anderen Kindern unterstützt werden. Gemeinsam lernen alle Kinder, den jeweils anderen mit all seinen Stärken und Schwächen zu akzeptieren und das Zusammenleben in dieser Vielfalt als eine Bereicherung zu erfahren.
Es ist die besondere Aufgabe der Mitarbeiterinnen dieser Gruppe, Einseitigkeiten auszugleichen und Hindernisse abzubauen. Auf diese Weise findet das einzelne Kind den für sich geeigneten Entwicklungsraum und erlernt einen natürlichen, respektvollen Umgang mit jeder Form des Andersseins.
Folgende speziell heilpädagogischen bzw. therapeutischen Fördermaßnahmen bieten wir an:
• Musiktherapie, Heileurythmie (intern finanziert)
• Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie (kassenfinanziert)
• Regelmäßige Zusammenarbeit und Gespräche mit den Eltern
• Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen ambulanten Therapeuten
Der Gruppenraum wird durch einen Therapieraum ergänzt, in dem die o.g. Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Zudem wird dieser Raum in freien Zeiten von allen Kindern zum Spielen genutzt.
Die behördliche Anerkennung eines „erhöhten Förderbedarfs“ (Bestätigung durch das Gesundheitsamt) beinhaltet, dass die Kosten für die als notwendig erachteten heilpädagogischen Maßnahmen durch einen Kostenträger übernommen werden. Den Eltern entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.
Die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf erfolgt ausschließlich in Absprache mit dem „Fachbereich Gesundheit und Soziales“ und dem „Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien“ der Stadt Osnabrück.
Die Eltern eines Kindes mit eventuellem, aber noch nicht anerkanntem Förderbedarf, werden in Ihrem Bemühen um eine entsprechende Anerkennung von einer Heilpädagogin intensiv unterstützt und begleitet.