Elternbeirat

Der Elternbeirat übernimmt im Kindergarten die Aufgaben der Elternvertretung im Sinne des § 10 KitaG (Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder). Er steht einerseits dem Kindergarten- Kollegium sowie andererseits dem Träger (vertreten durch den Vorstand des Trägervereins) als ratgebendes und vorschlagberechtigtes Organ zur Seite.

Der Elternbeirat setzt sich zusammen
aus mindestens zwei, höchstens drei, Elternteilen (jeder Kindergarten-Gruppe und der Wiegenstube), die im Rahmen einer jährlichen Wahl seitens der Elternschaft in den einzelnen Gruppen für dieses Amt gewählt werden, sowie den Gruppenleiterinnen.

Der Elternbeirat trifft sich in der Regel jeden zweiten Montag im Monat abends von 20.00 bis 21.30 Uhr im Kindergarten. Diese Treffen sind öffentlich. Es wird ein Protokoll angefertigt und an der Pinnwand im Eingangsbereich ausgehängt.

Zu den Hauptaufgaben der Elternbeirats-Mitglieder im Waldorfkindergarten Osnabrück gehört:

– Vorbereitung und Durchführung von Festen

– Vertretung der Interessen aller Eltern gegenüber den anderen Gremien

– Austausch von Informationen