Mitgliederversammlung

Einmal jährlich gibt es eine Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand 10 Tage vorher (Poststempel) unter schriftlicher Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung und eventueller Anträge einzuberufen. Teilnahmeberechtigt ist jedes Vereinsmitglied. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme. Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf bzw. dann einberufen, wenn mindestens ein Drittel der regulären Mitglieder dieses unter Angabe eines Zweckes verlangen.